Kompetente Beratung für Ihre Pflege zu Hause
Beziehen Sie Pflegegeld und werden zu Hause von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen versorgt?
Dann sind regelmäßige Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI gesetzlich vorgeschrieben.
Der Beratungsbesuch dient nicht nur der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben, sondern bietet Ihen und Ihren Angehörigen wertvolle Unterstützung om Pflegealltag.
Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte beraten Sie individuell, beantworten Ihre Fragen und geben praktische Empfehlungen für eine sichere und bestmögliche Versorgung.
Unsere Leistungen
- Individuelle Beratung in Ihrem häuslichen Umfeld
- Unterstüzung und Entlastung pflegender Angehöriger
- Tipps zur Erleichterung der täglichen Pflege
- Informationen zu Pflegehilfsmitteln und weiteren Leistungen der Pflegeversicherung
- Beratung zur Sturzprophylaxe, Ernährung und Mobilität
- Hilfestellung bei Fragen rund um Pflegegrade und Pflegeleistungen
- Direkte Übermittlung des Beratungsnachweises an Ihre Pflegekasse
Wer benötigt einen Beratungsbesuch?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche durchführen zu lassen.
- Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich
- Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich
Ihre Vorteile
- Kostenfrei - die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse.
- Persönliche und kompetente Beratung durch examinierte Pflegekräfte.
- Individuelle Lösungen für Ihren Pflegealltag.
- Flexible Terminvereinbarung - bei Ihnen zu Hause.
Wir bieten die Beratungen auch per Videokonferenz an.