Ganztagsbetreuung Trittau

Schulkindbetreuung im „Gelben Haus“ – Verlässliche Begleitung für Kinder in Trittau

Die Südstormarner Vereinigung Kinderhaus gGmbH (SVS) betreibt im Auftrag der Gemeinde Trittau die Schulkindbetreuung „Gelbes Haus“ – ein verlässlicher Ort für Kinder vor und nach dem Unterricht. Aktuell befinden sich unsere Räumlichkeiten in einem Containergebäude auf dem Parkplatz des Schulverbandes, Adresse: Im Raum 21.

Unser Angebot versteht sich als ergänzende Betreuung zur verlässlichen Schulzeit und findet in einem festen zeitlichen Rahmen statt:
Betreuungszeiten:
07:00 – 08:30 Uhr (Frühbetreuung)
12:00 – 16:00 Uhr (Nachmittagsbetreuung)

Was uns wichtig ist:
Unsere Arbeit orientiert sich an den Grundsätzen der Richtlinie „Ganztag und Betreuung“ des Landes Schleswig-Holstein. Wir bieten eine teiloffene Betreuung, die Kindern Raum zur Entfaltung lässt und gleichzeitig für Struktur und Sicherheit sorgt. Ziel ist es, die individuelle Entwicklung der Kinder zu fördern, das soziale Miteinander zu stärken und Schule als Lebensraum zu öffnen.

Unser Angebot richtet sich dabei besonders an Familien mit berufstätigen Eltern oder Alleinerziehende, die eine verlässliche und pädagogisch fundierte Betreuungslösung suchen.

Ein Netzwerk für Betreuung in Trittau

Mit dem wachsenden Bedarf an Nachmittagsbetreuung ist das Gelbe Haus Teil eines Verbundes mit dem Blauen Haus und dem Blauen Haus 2.0. Gemeinsam bilden wir drei Betreuungseinrichtungen, die eng miteinander arbeiten und gemeinsam das schulische Betreuungsangebot in Trittau sichern und weiterentwickeln.

Anmeldung leicht gemacht

Die Anmeldung und Platzvergabe für alle drei Häuser erfolgt zentral über ein gemeinsames Verfahren. Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie direkt hier auf der Seite zum Download.

Sie haben Fragen oder möchten Ihr Kind anmelden?
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und gemeinsam mit Ihnen den passenden Betreuungsrahmen für Ihr Kind zu finden!


 

Dokumente zum Download

Antrag auf Schulkindbetreuung

Elternregeln

Elternregeln

Schulkindbetreuung Satzung Gemeinde Trittau