Ambulante Therapie

Bei einer bestehenden Abhängigkeitserkrankung bietet Ihnen die ambulante Entwöhnungstherapie die Chance zur Teilnahme an einer Behandlung, ohne Ihre sozialen Bezüge verlassen zu müssen.
Unser Angebot der ambulanten Therapie richtet sich im Schwerpunkt an Menschen mit einer Alkoholabhängigkeit. Die Behandlung anderer Süchte ist im Einzelfall nach Absprache möglich.
In kostenlosen Vorgesprächen innerhalb der Suchtberatung klären wir mit Ihnen, ob das Angebot der ambulanten Therapie für Sie die geeignete Maßnahme ist.

Die Behandlungszeit beträgt 12-18 Monate. Das Therapieprogramm umfasst bei zwei Terminen wöchentlich regelmäßige Gruppentherapie sowie Einzelgespräche. Bei Kostenzusage ist die Aufnahme in das Therapieprogramm kurzfristig möglich.

Die Behandlungskosten übernimmt in der Regel Ihr Rentenversicherungsträger. Bei der Beantragung der Therapiekostenübernahme sind wir Ihnen behilflich.

Sollte vor der ambulanten Therapie zunächst eine Festigungsbehandlung in einer Fachklinik erforderlich sein, besteht die Möglichkeit zu einer Kombitherapie. Bei dieser Maßnahme geht der ambulanten Behandlung eine mehrwöchige stationäre Phase unmittelbar voraus. Die Gesamtbehandlungszeit beläuft sich in diesem Fall auf 12 Monate.


Ambulante Weiterbehandlung und ambulante Nachsorge

Sowohl die Weiterbehandlung als auch die Nachsorge sind ambulante Anschlussmaßnahmen nach stationärer Entwöhnungstherapie. Sie zielen darauf ab, Ihre neu gewonnene Abstinenz weiter zu festigen und unterstützen Sie dabei, Ihre Therapieerfahrungen aus der Klinik in Ihr Alltagsleben zu übertragen. Der Unterschied zwischen Weiterbehandlung und Nachsorge liegt im Umfang des Behandlungsprogramms.

Weiterbehandlung: bis zu 80 Therapieeinheiten bei zwei Terminen wöchentlich, Gruppen- und Einzeltherapie (Teilnahme am Programm der amb. Therapie, siehe oben).

Nachsorge: 20 bis max. 40 Therapieeinheiten bei einem Termin wöchentlich, Gruppe oder Einzelgespräch.

Weiterbehandlung und Nachsorge werden direkt durch die vorbehandelnde Fachklinik beim jeweiligen Therapiekostenträger beantragt. Bei Interesse an einer dieser Maßnahmen sprechen Sie bitte Ihre behandelnde Fachklinik während Ihres Aufenthalts dort an.