Schwangerschaftskonfliktberatung

Wir bieten Beratung und Hilfestellung

  • Sie sind ungeplant schwanger und wissen nicht, was Sie tun sollen: Wir informieren Sie über finanzielle Leistungen, die Ihnen zustehen, wir nehmen uns Zeit, Ihre individuelle Situation mit Ihnen anzuschauen und Sie darin zu unterstützen, eine für Sie richtige Entscheidung zu treffen.
  • Sie sind ungeplant schwanger und Ihr Partner und Sie sind unterschiedlicher Meinung darüber, was Sie tun sollen: Wir unterstützen Sie darin, eine gemeinsame Entscheidung zu finden.
  • Sie sind ungewollt schwanger und haben bereits entschieden, einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen: Bei uns können Sie die gesetzlich vorgeschriebene Beratung gemäß § 7 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes in Verbindung mit § 219 des Strafgesetzbuches in Anspruch nehmen und erhalten die entsprechende Bescheinigung. Wir geben Ihnen alle notwendigen Informationen für den Schwangerschaftsabbruch.
  • Sie haben einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen und brauchen Unterstützung bei der Verarbeitung des Erlebten: Wir begleiten Sie in dem Verarbeitungsprozess.
  • Sie sind schwanger und haben bei der Pränataldiagnostik Informationen bekommen, die Sie verwirren oder verunsichern: Wir unterstützen Sie darin herauszufinden, was der Befund für Sie bedeutet und wie Sie damit umgehen wollen.
  • Sie hatten eine Totgeburt oder Fehlgeburt und leiden darunter: Wir unterstützen Sie bei der Verarbeitung des Erlebten.

Unsere Angebote sind kostenlos und wir unterliegen der Schweigepflicht.

Zentral erreichen Sie uns:


Mo.-Fr. 9 bis 12 Uhr
Mo, Di, Do 15 bis 18 Uhr

Südstormarner Vereinigung für Sozialarbeit e.V.
Beratungszentrum Südstormarn
Völckers Park 8
21465 Reinbek
Telefon 040 - 72 73 84 50
Telefax 040 - 72 73 84 39
bz@svs-stormarn.de