Angebote für Fachleute aus dem psychosozialen Bereich

Fallsupervision

Für Kolleginnen und Kollegen aus Schule und Kindertagesstätten bieten wir in der Fallsu­pervision die Möglichkeit, über den Umgang mit bestimmten Kindern zu sprechen.

Anhand konkreter Praxisfälle können das eigene Handeln überprüft und die Wahrnehmung geschärft und dadurch ein besseres Verstehen der jeweiligen Fälle ermöglicht werden

Die Handlungsmöglichkeiten werden erweitert und die eigene Rolle als professionell Handelnder wird gestärkt.


Beratung nach §8a SGB VIII 
(Kinderschutzfachkraft)

Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe sind oft unsicher in der Einschätzung möglicher Kindeswohlgefährdung. Der §8a eröffnet die Möglichkeit, vor einer Meldung beim Jugendamt Beratung hinzuzuziehen.

Einrichtungen der Jugendhilfe, deren Kernbereich nicht die Einschätzung von Kindeswohl­gefährdung ist (Kindertagesstätten, Jugendfreizeiteinrichtungen) sollen sich, unterhalb der Meldeschwelle beim Jugendamt und mit anonymisierten Personendaten durch eine ausgebildete hinzuzuziehende Kinderschutzfachkraft beraten lassen.

Die Kenntnisse der Fachkraft umfassen

  • Kindeswohl gefährdende familiäre Aspekte
  • methodisches Vorgehen bei Gefährdungseinschätzung
  • das Beziehungsdreieck Institution, Eltern und Kinder und
    dessen Bedeutung für einen Gefährdungskonflikt
  • das Hilfesystem und die Kooperationswege im Hilfesystem
  • den rechtlichen Rahmen von Kindeswohlgefährdung und Datenschutzbestimmungen
  • die innere Organisation und Vernetzung der beratenen Institution

Die Kinderschutzfachkraft steht den Mitarbeitern einer Beratung suchenden Institution mit einem professionellen Selbstverständnis zur Seite. Diese Beratung hilft der jeweiligen Institution, eine Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung sicher vorzunehmen. Sie hilft, Kooperation mit anderen mit dem Kind beschäftigten Institutionen herzustellen. Sie kann auch unterstützend in Gesprächen mit den Eltern auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken