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Sozialpädagogische Schulbegleitungen

Die Teilnahme am Schulunterricht setzt soziale Fähigkeiten voraus, über die nicht jedes Kind verfügt – trotz gut entwickelter Intelligenz. Insbesondere Kinder mit verschiedenen Varianten des Autismus oder erheblichen Konzentrationsproblemen können daher Unterstützung in Form einer Schulbegleitung erhalten. In der Praxis steht dem Kind dann für einen individuell vereinbarten Stundenumfang eine sozialpädagogische Fachkraft des SVS Kinderhauses im Unterricht zur Seite. Die Rechtsgrundlage bildet der § 35a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), die Hilfe unterliegt dem Hilfeplanverfahren nach § 36 KJHG.

Das SVS Kinderhaus verfügt über einen Pool an fachlich gut qualifizierten und erfahrenen PädagogInnen, die diese Aufgabe übernehmen. Eine Antragstellung beim Jugendamt mit anschließender Bedarfsprüfung ist erforderlich.