Angebote für Jugendliche

Einzelberatung

Die Entwicklungszeit vom Kind zum Erwachsenen ist geprägt durch viele unterschiedliche Gefühle und Wünsche, den Ablösungsprozess vom Elternhaus und große Unsicherheiten.

In dieser Zeit gibt es erfahrungsgemäß viele Selbstzweifel und Auseinandersetzungen und Stress zu Hause, im Freundeskreis, in der Schule und in der Ausbildung.

Wir bieten in diesem Prozess in der Einzelberatung Unterstützung und Begleitung an. Bei Konflikten mit Eltern bzw. Schule bieten wir nach Wunsch auch Vermittlung in der Familie zum gegenseitigen Verständnis und zur Klärung aktueller Themen an.

Jugendliche und junge Erwachsene können sich auch unabhängig von ihren Eltern an uns wenden.

Ambulante therapeutische Angebote für sexuell grenzverletzende Jugendliche

Für welche Jugendliche ist das Angebot geeignet?

  • Jugendliche und junge Heranwachsende zwischen 14 und 21 Jahren, die sexuell grenzverletzend geworden sind
  • Jugendliche aus den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg sowie in Einzelfällen auch aus Bergedorf

Welche Ziele soll die Therapie erreichen?

  • Erkennen und Übernehmen von Verantwortung für das sexuell übergriffige Verhalten
  • Erlernen von neuen und Verbessern von verhandenen sozialen Fähigkeiten
  • Verhinderung von Chronifizierung des auffälligen Sexualverhaltens
  • Rückfallvermeidung zum Schutz potenzieller Opfer

Wie ist der Ablauf der Behandlung strukturiert?

  1. Verpflichtende Vereinbarung zur Teilnahme an der Therapie
  2. Erstellung eines Hilfeplans gemeinsam mit der öffentlichen Jugendhilfe
  3. Die Voraussetzung für die Behandlung ist eine genaue Diagnostik. Sie gibt erste Hinweise, auf welche Behandlungsthemen die Therapeuten während der Therapie besonders achten müssen.
  4. Arbeit im Einzel- und/oder Gruppenkontext
  5. Arbeit im Umfeld des sexuell grenzverletzenden Jugendlichen - Eltern, Sorgeberchtigte, Schule und andere.
  6. Die Arbeit unterliegt der Schweigepflicht und dem Datenschutz.

Wer trägt die Kosten der Behandlung?

  1. Auf der Grundlage der Leistungsvereinbarung und im Rahmen eines Hilfeplanverfahrens übernimmt die öffentliche Jugendhilfe die Kosten.
  2. Die Übernahme der Kosten durch das Justizministerium auf der Grundlage einer richterlichen Weisung ist möglich.

Anmeldung: Die Kooperationspartner begleiten die Jugendlichen zum Erstkontakt in das Beratungszentrum Südstormarn, Völckers Park 8, 21465 Reinbek